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DAV-Mitgliedersporthaftpflicht Italien

DAV-Mitgliedersporthaftpflichtversicherung für Italien

Für alle unter 18 gilt Helmpflicht auf den Südtiroler Skipisten. Foto: DAV/Silvan Metz

Für alle unter 18 gilt Helmpflicht auf den Südtiroler Skipisten. Foto: DAV/Silvan Metz

Seit 01.01.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. In dem Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert. 

Anbei findet ihr eine Bestätigung der Dialog Versicherung in deutscher und englischer Sprache, die zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitgeführt werden sollte: DAV-Bestaetigung-Sporthaftpflicht-Skifahren-Italien.pdf (PDF 84 KB)

Mehr Informationen:
www.alpenverein.de/helm-und-haftpflicht-auf-der-piste…
www.alpenverein.de/dav-services/versicherungen/bergungskosten-unfall-bergunfall-versicherung…